Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt


Für eine Weiterempfehlung erhalten Sie sogar eine Prämie!

Ein Freund, Bekannter oder Nachbar von Ihnen möchte seine Immobilie im Kreis Dresden, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge oder Bautzen verkaufen?

Wenn Sie jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, informieren Sie mich. Sie werden für Ihren Tipp belohnt - wenn er zu einem Abschluss führt - mit 10 Prozent der an mich gezahlten Vermittlungsprovision (ohne MwSt.) bezogen auf das Objekt bis zu 1.000 EUR.

Wie funktioniert das?

Entweder Ihr Bekannter meldet sich dann bei mir und bezieht sich auf Ihre Empfehlung. Oder Sie bitten Ihren Bekannen um die Erlaubnis, in seinem Namen mit uns Kontakt aufzunehmen und bitten ihn um die Zusage, dass ich von meiner Seite her Kontakt mit ihm aufnehmen darf. Anschließend geben Sie mir seine Kontaktdaten weiter, damit ich mich bei dem Immobilienbesitzer melden kann.

Ich freue mich auf Ihre Empfehlung!
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Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:

  • Die Immobilie ist Herbrig Immobilien unbekannt.
  • Sie sind nicht selbst Eigentümer der Immobilie.
  • Die Immobilie wird noch nicht öffentlich beworben.
  • Die Immobilie liegt in der Region Sachsen.
  • Es kommt ein qualifizierter Makleralleinauftrag zwischen Herbrig Immobilien und dem Verkäufer zustande.
  • Die Immobilie konnte durch Herbrig Immobilien verkauft werden.
  • Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.

    Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
    Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.

    Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.

    Senden Sie mir Ihren Tipp

    Und freuen Sie sich nach erfolgtem Abschluss über Ihre Prämie.
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